AGB

1. Nachstehende Bedingungen sind ausschließlich Grundlage aller Angebote, Lieferungen und Leistungen an alle Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, es sei denn, dass abweichenden oder entgegenstehenden Lieferbedingungen im Einzelfall oder durch Rahmenvereinbarungen schriftlich zugestimmt wurde. Alle Vereinbarungen zur Ausführung dieses
Auftrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Die Angebote in unserer Produktwerbung (z.B. Katalog, Prospekt, Internet) sind keine Anträge im Sinne von § 145 BGB, sondern freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind die Aufforderung, Anträge abzugeben. An abgegebene Anträge ist der Kunde zwei Wochen ab Zugang gebunden, vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen durch den Kunden. Anträge werden durch schriftliche Bestätigung oder sofortige Ausführung angenommen und verbindlich. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Annahme erst nach Ablauf der zweiwöchigen Bindungsfrist erfolgt, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen.

4. Entsprechend der Liefermöglichkeiten können Bestellungen auch abweichend bestätigt werden und werden verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Tagen widerspricht. Aus betrieblichen Gründen können Mengen und Termine den Liefermöglichkeiten angepasst werden,
insbesondere durch Teillieferungen.

5. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höherer Gewalt (z.B. Unruhe, Streik, Naturkatastrophen, Energiemangel) oder unvorhersehbares, durch uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen befreien uns für die Dauer des Betriebshindernisses von unserer Lieferpflicht, den Kunden jedoch nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht. Ist uns die Lieferung infolge eines
solchen Lieferhindernisses unmöglich oder unzumutbar geworden, sind wir ohne Verpflichtung zum Schadenersatz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Kunden unverzüglich über das Leistungshindernis informiert haben. Etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen sind in
diesem Falle von uns unverzüglich zurückzuerstatten.

6. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mit Verlassen der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und zu untersuchen. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten, hat der Kunde Untersuchung und Prüfung sicherzustellen. Beanstandungen wegen der Liefermenge oder der Qualität haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Erfolgt eine solche Rüge wegen offensichtlicher oder durch Überprüfung feststellbarer Mängel nicht innerhalb von 14 Kalendertagen, können aus diesen Mängeln keine Rechte hergeleitet werden. Bei Rügen ist die auf der Verpackung angebrachte Packnummer (bzw. Lieferschein-Nr. oder sonstiges Identifikationsmerkmal) anzugeben. Transportschäden sind unverzüglich sowohl der Transportfirma als auch der Lieferfirma anzuzeigen. Der Kunde hat sich durch Öffnen der Verpackung zu überzeugen, dass kein Transportschaden entstanden ist.

8. Für die Berechnung gelten die zum Lieferzeitpunkt bestätigten Preise. Die darin enthaltenen Preisnotierungen verstehen sich ab Lieferbetrieb zuzüglich Verpackung, Transportkosten und Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

9. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig und rein netto Kasse zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EM Wasserbehandlung GmbH

10. Verzugseintritt und Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 287, 288 BGB.

11. Nur rechtskräftig festgestellt oder unbestrittene Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

12. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugsschäden – unser Eigentum. Sollten unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren durch unsachgemäße Behandlung oder Weiterverarbeitung durch den Kunden einen Schaden erlitten
haben, so ist der Kunde zum Ersatz des Minderwertes Verpflichtet.

13. Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt seine aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Die Abtretung ist der Höhe nach begrenzt auf die uns aus der Lieferung an den Kunden zustehende Forderung.

14. Für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden waren, sind wir grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten auftritt und unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gerügt wurde. Wenn im Falle des Weiterverkaufs am Ende der Lieferkette ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht, kann der Kunde uns im Wege des Lieferantenregresses gem. §§ 478, 479 BGB in Anspruch nehmen. Einschränkungen unserer Gewährleistungspflichten gem. dieser AGB gelten in diesem Fall nicht.
Voraussetzung für den Lieferantenregress ist, dass die von uns gelieferte Ware über die gesamte Lieferkette unverändert an den Verbraucher verkauft wird. Bei zwischenzeitlicher Verarbeitung oder Veränderung der Ware ist der
Lieferantenregress ausgeschlossen. Der Lieferantenregress setzt voraus, dass bei der Übergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden einen Mangel darstellt. Im Falle des berechtigten Lieferantenregress gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei Verletzung seiner Untersuchungs- und Rügepflichten verliert der Kunde seine
Gewährleistungsrechte. Ist der Kunde Kaufmann, verliert er diese gem. § 377 HGB auch im Falle des Lieferantenregresses.

15. Im Rahmen der Gewährleistung sind wir zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware) verpflichtet. Wird Nacherfüllung verweigert oder schlägt sie fehl, kommt Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag im Betracht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle der Gewährleistung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schadenersatzleistungen oder Ersatzlieferungen aus Kulanzgründen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch.

16. Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln, die nicht gem. dieser AGB ausgeschlossen sind, verjähren in 12 Monaten. Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder unerlaubten Handlungen, sind mit Ausnahme
von Ziff. 17 dieser AGB ausgeschlossen.

17. Nicht ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche hinsichtlich Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und hinsichtlich sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. In
diesen Fällen ist die Schadenersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

18. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktionsbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen der Lieferfirma beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. Die
anwendungstechnische Beratung in Wort Schrift oder im Rahmen von Versuchen erfolgt nach bestem Wissen und nach dem Stand der Technik, sie gilt nur als unverbindlicher Hinweis – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Kunden nicht von seiner generellen eigenen
Verpflichtung zur Prüfung der von uns gelieferten Waren auf ihre Eignung zu dem vom Kunden beabsichtigten Zweck. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware sind unseren Kontrollmöglichkeiten entzogen und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Kunden.

19. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit unseren Kunden, die ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wird Gerichtsstand und Rechtswahl durch Unterschrift in
unserem Bestellmaterial gesondert vereinbart.

20. Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle einer Regelungslücke oder einer unwirksamen Bestimmung soll die fehlende oder unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt werden, die dem in den Lieferbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen der Lieferfirma am ehesten entspricht.

Heerstraße 14
D – 72141 Walddorfhäslach
Tel. 07127/9319-222, Fax 07127/9319-224
EM Wasserbehandlung GmbH